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3.1.2 GehälterDazu zählen
auch das 13. und 14. Gehalt, Bilanzgelder, Jahresprämien (keine Trennung
zwischen Leistungs- und Nichtleistungsgehälter wie bei den Löhnen)
3.1.3 ProvisionenProvisionen für
das Verkaufspersonal zählen zu den Sonderkosten des Vertriebes und müssen
daher gesondert verbucht werden.
3.1.4 LehrlingsentschädigungenDas Entgelt der
Lehrlinge zählt in der Regel zu den Gemeinkosten
3.1.5 Lohn- und GehaltsnebenkostenDazu zählen
u.a. gesetzl. Lohn- und Gehaltsabgaben, Abfertigungsaufwand,
Berufsbildungskosten, und alle Nichtleistungsöhne bzw. -gehälter samt
den zugehörigen Lohn- bzw. Gehaltsabgaben.
Zu den
gesetzlichen Lohn- und Gehaltsabgaben zählen: Dienstgeberanteil zur
Sozialversicherung, Dienstgeberbeitrag, Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag,
Kommunalsteuer.
3.1.6 Sonstige Personalkostenz.B der
freiwillige Sozialaufwand
3.2 Materialkosten
Für die
Bewertung d. Güterverbrauches kommen folgende Preise bzw. Werte in
betracht:
![]() Welcher Wert
angesetzt wird, ist davon abhängig, zu welchem Zweck die Kostenrechnung
durchgeführt wird. Für die Preiskalkulation wird nach herrschender
Ansicht der Tagespreis (Tageswert) angesetzt, während z. B. für die
Betriebskontrolle häufig Verrechnungspreise verwendet werden.
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